Gewerbeabfall –
Pflichtrestmülltonne

Jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Starnberg ist verpflichtet, nicht verwertbare Abfälle über eine Restabfalltonne des AWISTA Starnberg KU zu entsorgen. Grundlage hierfür ist § 7 der Gewerbeabfallverordnung.  Damit für alle Betriebe eine einheitliche und transparente Regelung gilt, wird für jedes Gewerbe ein Mindestrestabfallvolumen festgelegt. Dieses bestimmt die erforderliche Mindestgröße der Restabfalltonne und richtet sich nach Branche und Betriebsgröße.

Formulare

So funktioniert die Pflichtrestabfalltonne

Wie wird das Mindestrestabfallvolumen berechnet?

Das Mindestrestabfallvolumen richtet sich nach der Branche, der Anzahl der Beschäftigten, beziehungsweise der Betten, Plätze oder Schülerinnen und Schüler (je nach Betriebsart). Für jede Branche ist ein entsprechender Berechnungswert festgelegt. Daraus ergibt sich die erforderliche Mindestgröße der Restabfalltonne (siehe Tabelle).

BrancheEinheitMindestvolumen
(14-tägig)
Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Pensionen)Bett o. Stellplatz10 L
Gaststättenbetriebe (Schank-und Speisewirtschaften)Beschäftigte16 L
Industrie, Handwerk, und übriges GewerbeBeschäftigte6 L
Krankenhäuser, Alten- u. Pflegeheime und ähnl. EinrichtungenBett o. Platz15 L
Einzel- und GroßhandelBeschäftigte6 L
öffentliche oder private Verwaltung (z.B. Geldinstitute, Versicherungen, Verbände und sonstigen Dienstleistungen)Beschäftigte
 
6 L
Schulen, KindergärtenSchülerin u. Schüler o. Kind2 L

Berechnen Sie Ihr Mindestrestabfallvolumen:

Rechtliche Grundlage

Die Pflicht zur Vorhaltung einer Restabfalltonne ergibt sich aus § 7 der Gewerbeabfallverordnung. Danach müssen nicht verwertbare gewerbliche Siedlungsabfälle dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Im Landkreis Starnberg ist dies das AWISTA Starnberg KU.

Häufige Fragen zur
Pflichtrestabfalltonne für Gewerbebetriebe

Muss jeder Gewerbebetrieb eine Restabfalltonne haben?

Ja. Nach der Gewerbeabfallverordnung müssen nicht verwertbare gewerbliche Siedlungsabfälle über eine Restabfalltonne des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers entsorgt werden.

Wie wird das Mindestrestabfallvolumen berechnet?

Die Berechnung erfolgt anhand der Branche und der Betriebsgröße, beispielsweise der Anzahl der Beschäftigten, Betten oder Plätze.

Was passiert, wenn meine vorhandene Restabfalltonne zu klein ist?

In diesem Fall wird das Behältervolumen an das gesetzlich vorgeschriebene Mindestrestabfallvolumen angepasst.

Müssen Wertstoffe trotzdem getrennt gesammelt werden?

Ja. Papier, Bioabfälle, Verpackungen und weitere verwertbare Abfälle müssen getrennt gesammelt werden. Die Restabfalltonne ist ausschließlich für nicht verwertbare Abfälle vorgesehen.

Wer muss die erforderlichen Angaben übermitteln?

Die Angaben werden vom Gewerbetreibenden über das nachstehende Formular an das AWISTA Starnberg KU übermittelt.

Wo finde ich den Rechner für das Mindestrestabfallvolumen?

Den Rechner finden Sie auf dieser Seite. Er hilft Ihnen, das erforderliche Mindestrestabfallvolumen für Ihren Betrieb beispielhaft zu berechnen.

Wo finde ich die passenden Formulare?

Die erforderlichen Auskunftsbögen stehen auf dieser Seite zum Download bereit. Wählen Sie einfach das Formular aus, das zu Ihrem Gewerbebetrieb passt.


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