Reparaturbonus – Reparieren statt wegwerfen!
Das wichtigste Ziel der Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung. Da eine fachgerechte Reparatur oft nachhaltiger und umweltfreundlicher ist als ein Neukauf, unterstützen wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Starnberg mit einem Reparaturbonus. So können Elektrogeräte länger genutzt, Elektroschrott reduziert und wertvolle Ressourcen geschont werden.
Übrigens: Wir unterstützen auch Repair-Cafés! Melden Sie sich einfach bei uns.
Wichtige Fakten zum Reparaturbonus
Das AWISTA Starnberg KU fördert die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten (Werkzeug, Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Spielzeuge, Handys etc.). NICHT gefördert werden Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen etc.
- Der Bonus beträgt 20 % der Reparaturkosten, jedoch max. 50 Euro im Jahr.
- Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Starnberg können den Bonus beantragen.
- Der Antrag erfolgt über unser Formular mit der Rechnung und einer Ausweiskopie.
- Der Bonus kann nur für eine Person beantragt werden.
- Anträge können auch bis Ende Januar des Folgejahres rückwirkend gestellt werden.
- Der Bonus wird überwiesen, keine Barauszahlung möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Reparaturbonus.
Reparaturbonus (FAQ)
Alles, was Sie zu unserem Reparaturbonus wissen müssen!
1. Was wird gefördert?
Das AWISTA Starnberg KU fördert die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten (Werkzeug, Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Spielzeuge, Handys etc.). NICHT gefördert werden Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen etc.
2. Wie hoch ist der Bonus?
Der Bonus beträgt 20 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 50,00 € je antragsberechtigter Person und Jahr.
3. Wer kann einen Bonus beantragen?
Der erste/ständige Wohnsitz der antragstellenden Person muss im Landkreis Starnberg liegen und ist nachzuweisen (Fotokopie des Personalausweises oder Wohnungsbescheinigung der Gemeinde).
4. Wie kann der Bonus beantragt werden?
Der Bonus kann über das Antragsformular direkt beim AWISTA Starnberg KU beantragt werden. Dazu füllen Sie bitte den Antrag aus, übermitteln ihn mit der Rechnung (Original oder Kopie) der Reparaturleistung und der Ausweiskopie an die angegebene Adresse oder per E-Mail an: info@awista-starnberg.de. Pro Reparatur und Antrag kann der Bonus jeweils nur für eine Person gewährt werden.
Wichtig zu wissen: Der Antrag kann für Rechnungen aus dem laufenden Kalenderjahr bzw. bis Ende Januar des folgenden Jahres rückwirkend gestellt werden.
5. Wie wird der Bonus ausbezahlt?
Der Bonus wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.
6. Reparaturwerkstätten und andere Dienstleister
Die Internetseite www.reparatur-initiativen.de ist ein Portal, in welchem sich gemeinnützige Reparaturbetriebe oder –initiativen eintragen lassen können. Über die Postleitzahlsuche können Sie sich für Ihre Region Reparaturbetriebe anzeigen lassen.
Reparatur-Initiativen
Wenn Sie diese externen Inhalte aktivieren, werden Daten automatisch an das Netzwerk Reparatur-Initiativen übertragen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung
Mehrwegzuschuss
Übrigens: Wir fördern nicht nur die Reparatur von Elektrogeräten, sondern auch die Nutzung von Mehrwegwindeln, nachhaltigen Menstruationsartikeln und Inkontinenzartikeln!
Weiterführende Links
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